Jugendschutz

Kein Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren

 

Wir sind laut dem deutschen Jugendschutzgesetz ab dem 01. April 2016 dazu verpflichtet, vor jeder Bestellung die Volljährigkeit des Bestellers zu überprüfen.
Demnach gilt:
§ 10 (3) Jugendschutzgesetz (JuSchG): „Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.“
Durch diese gesetzlichen Vorgaben ist es uns nicht möglich Produkte an Kunden abzugeben die ihre Volljährigkeit bei der Zustellung der Waren nicht verifizieren können. Durch die Aufgabe einer Bestellung erklären Sie, das 18. Lebensjahr vollendet zu haben. 
Eine Überprüfung des Alters erfolgt bei der Zustellung durch die Deutsche Post AG.

 

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